Die “Leistungsphasen nach HOAI” strukturieren den Ablauf von Bauvorhaben in Deutschland, gegliedert in neun klar definierte Phasen. Diese Systematik gewährleistet eine effiziente und qualitativ hochwertige Durchführung von Bauprojekten.
In der ersten Phase, der Grundlagenermittlung, wird der Rahmen für das Bauvorhaben abgesteckt. Es erfolgt eine umfassende Analyse der Wünsche der Bauherr*innen sowie der Gegebenheiten des Baugrundstücks, einschließlich der erforderlichen Vor-Ort-Besichtigungen und der Klärung notwendiger Sonderuntersuchungen.
Die Vorplanung, als zweite Phase, nutzt die Erkenntnisse der Grundlagenermittlung, um erste skizzenhafte Entwürfe zu entwickeln, die bereits grundlegende Raumfunktionen und -gestaltungen zeigen. Hier wird die Genehmigungsfähigkeit des Projekts geprüft und erste behördliche Abstimmungen vorgenommen.
In der dritten Phase, der Entwurfsplanung, wird ein detaillierter Entwurf erstellt, der alle technischen, funktionalen und rechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Dieser Schritt ist entscheidend für die spätere Bauausführung und beinhaltet umfangreiche Abstimmungen mit allen beteiligten Planern.
Die Genehmigungsplanung, als vierte Phase, führt zur Erstellung eines vollständigen, genehmigungsfähigen Bauantrags. Diese Phase ist besonders reglementiert und schließt oft Verhandlungen mit den Behörden über erforderliche Ausnahmen oder Befreiungen ein.
In der fünften Phase, der Ausführungsplanung, werden die Pläne bis ins Detail ausgearbeitet, inklusive aller Maße, Materialangaben und spezifischen Bauvorschriften. Diese Planungsunterlagen dienen als Grundlage für die tatsächliche Bauausführung.
Die Vorbereitung der Vergabe in Phase sechs umfasst die detaillierte Beschreibung der Bauleistungen und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, auf dessen Basis die Aufträge an Bauunternehmen vergeben werden.
Phase sieben, die Mitwirkung bei der Vergabe, beinhaltet die fachliche Bewertung und Auswahl von Angeboten sowie die Vorbereitung der Auftragserteilungen, unterstützt durch das Fachwissen des Architekturbüros.
Die Objektüberwachung in Phase acht stellt sicher, dass die Bauausführung den genehmigten Plänen entspricht und zeitliche wie finanzielle Vorgaben eingehalten werden. Hier erfolgt auch die Kontrolle der Ausführungsqualität und die Abnahme der Bauleistungen.
Die letzte Phase, Objektbetreuung und Dokumentation, wird von vielen Architekturbüros nur ungern angeboten, ist aber nach Abschluss der Modernisierung des Fachwerkgebäudes von großer Bedeutung. Sie beinhaltet die Überwachung der Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist sowie die Zusammenstellung aller relevanten Projektunterlagen als Grundlage für die nutzungsbegleitende Wartung.