Beim baulichen Holzschutz muss es i.d.R. zu einem Interessensausgleich zwischen Authentizität, Wohnkomfort und der möglichen Langlebigkeit einer gewählten Konstruktion kommen. Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes:
• Eine dem Einsatzzweck genügende natürlich dauerhafte Holzart (n. DIN EN 350-2).
• Vermeidung von Splintholz; dessen Anteil an bewitterten Bauteilen sollte im Fachwerk bei 0 % liegen; Splintholz bedarf der Überdachung (GK 1).
• Horizontale Flächen (z. B. Gesimse, Fensterbänke) müssen eine ausreichende Neigung haben (> 3°), die Wasser vom Gebäude fortführt.
• Holz ist vor Spritzwasser sicher, wenn es 30 cm über dem Gelände liegt; bzw. 15 cm, wenn z. B. ein Kiesstreifen oder ein Dränage-Streifen/ -Schacht vorliegt.
• Durch „Dachüberstände“ (Leisten, Abdeckungen) kann die Situation verbessert werden.
• Belüftung von Bauteilen verbessert die Abtrocknung von eingedrungenem Wasser
• Bauteile, an denen Wasser herabrinnt, sind mit Tropfnasen zu versehen, ggf. auch umlaufend.
• Bewitterte Oberseiten von Holzkonstruktionen sind abzudecken oder zweckmäßig zu konstruieren.
• Abdeckungen benötigen ausreichende Mindest-Überstände, damit Regen abtropfen kann und nicht kapillar von Fugen oder vom Holz aufgesogen wird.
• Wassersäcke/-nester sind vermeidbar, wenn Konstruktionen oben geschlossen sind und unten offen; geschlossene Details müssen vermieden werden. Holzersatzmassen-, Bauschaum- und Silikoneinsätze führen oft zu Wassersäcken/-nestern.
• Aufsteigendes Wasser ist mit kapillaren Sperrschichten aufzuhalten; dabei sind Größe und Material dem Verwendungszweck anzupassen.
• An nötigen Fugen darf ablaufendes Wasser nicht in die Konstruktion gelenkt werden.
• Abdeckung des Holzes vor dem Einbau und Trockenheit während der Lagerung.
• Die Möglichkeit erwägen, ob ein Giebel verlängert, nach außen geneigt oder bedacht werden kann.
• Regenrinnen sind – wenn es denkmalrechtlich nicht verboten ist- wichtig an Fachwerkgebäuden.
• Vermeidung von erdberührenden Bauteilen/erdähnlichen Bedingungen.