Seit Jahrzehnten gibt es die Tendenz, ehemals verputzte oder verkleidete Fachwerkbauten des 18. und 19. Jahrhunderts in ihrer rohen, unverzierten Form zu präsentieren. Hierbei treten technische und stilistische Aspekte in den Hintergrund.
Die Entscheidung, verstecktes Fachwerk freizulegen, ist oftmals nicht mit den ursprünglichen konstruktiven Details vereinbar. Insbesondere wird dabei übersehen, dass die Exposition des Holzgefüges zu einer erhöhten Anfälligkeit für Verwitterung und Schlagregen führt, was zum baldigen Verfall jahrhundertealter Hölzer führen kann.
Auch bei Häusern mit Sichtfachwerk, bei denen massive Schäden an der Wetterseite auftreten, sollte man die Möglichkeit einer Bekleidung der Fassade in Betracht ziehen, um die Substanz dauerhaft zu erhalten. Dies wird umso wichtiger, als im Rahmen der Klimawandels mit häufigeren Starkregenereignissen zu rechnen ist. Vor einer solchen Entscheidung ist eine genaue Abstimmung mit den Baubehörden (Denkmalschutz, Ortssatzungen) notwendig.