Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass alle Fachwerkhäuser in ihrer Bauzeit ihre Fachwerkkonstruktion offen zur Schau stellten. Insbesondere in exponierten Lagen wurden die Gebäude von Anfang an verputzt oder durch eine Bekleidung vor Wind und Wetter geschützt. Das Fachwerk wurde hier rein konstruktiv gesehen und der Putz oder die Bekleidung dienten als Wetterschutz.

Neben dem Witterungsschutz wurden Fachwerkbauten auch bewusst verputzt, um den Anschein eines repräsentativen Mauerwerkbaus zu erwecken. So wurden im Barock älteren Fachwerkhäusern oft gemauerte, zeitgenössische Fassaden vorgesetzt (gut ablesbar in Bamberg) und auch im Klassizismus wurden Fachwerkhäuser oft mittels einer Stuckfassade verkleidet, um ihre wahre Konstruktion zu verbergen und dem aktuellen Bauempfinden zu entsprechen.
Es ist also kein Verstoß gegen den Denkmalschutz per se, wenn Fachwerkgebäude nach einer Modernisierung wieder verputzt oder bekleidet werden.